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Name des Begriffes: Schulpflicht
Beschreibungen des Begriffes:

Schulpflicht

In Rheinland-Pfalz gilt Schulpflicht für alle Kinder. Sie beginnt in der Regel, wenn das Kind sechs Jahre alt wird, und endet in der Regel mit 18 Jahren. Diese Pflicht gilt auch für Kinder internationaler Familien, die nach Rheinland-Pfalz ziehen. Sie stellt sicher, dass jedes Kind eine grundlegende Bildung erhält und gute Chancen für seinen weiteren Lebensweg hat. Vor dem Schuleintritt können Kinder eine Kindertagesstätte besuchen

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