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Name des Begriffes: Schulpflicht
Beschreibungen des Begriffes:

Schulpflicht

In Rheinland-Pfalz gilt Schulpflicht für alle Kinder. Sie beginnt in der Regel, wenn das Kind sechs Jahre alt wird. Diese Pflicht gilt auch für Kinder internationaler Familien, die nach Rheinland-Pfalz ziehen. Sie stellt sicher, dass jedes Kind eine grundlegende Bildung erhält und gute Chancen für seinen weiteren Lebensweg hat. Vor dem Schuleintritt können Kinder eine Kindertagesstätte besuchen.

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