Zum Glossar
Name des Begriffes: Aufenthaltserlaubnis
Beschreibungen des Begriffes:

Aufenthaltserlaubnis

Mit einer Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie für einen bestimmten Zweck in Deutschland leben, etwa für eine Arbeit, einen Ausbildungsplatz oder ein Studium. Diese Erlaubnis gilt meist nur für einen festgelegten Zeitraum. Sie beantragen die Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf Ihres Visums oder Ihrer visumfreien Aufenthaltsfrist bei der Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises in Rheinland-Pfalz.

Zurück