Zum Glossar
Name des Begriffes: Krankenversicherung
Beschreibungen des Begriffes:

Krankenversicherung

Die deutsche Krankenversicherung schützt Sie vor hohen Behandlungskosten im Krankheitsfall. Wenn Sie in Rheinland-Pfalz leben und arbeiten, besteht für Sie Versicherungspflicht. Das heißt: Sie müssen ab dem ersten Tag Ihres Aufenthalts krankenversichert sein. Wer angestellt arbeitet, ist meist automatisch gesetzlich versichert. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch eine private Krankenversicherung wählen.

Zurück