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Name des Begriffes: Drittstaat
Beschreibungen des Begriffes:

Drittstaat

Als Drittstaat gelten alle Länder, die nicht zur Europäischen Union oder zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören. Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, gelten für Sie meist andere Einreise- und Aufenthaltsregeln als für EU-Bürgerinnen und Bürger. Häufig benötigen Sie zum Beispiel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel.

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