Das Bundesurlaubsgesetz regelt den gesetzlichen Mindesturlaub für Beschäftigte in Deutschland. Wenn Sie Vollzeit in Rheinland-Pfalz arbeiten, stehen Ihnen demnach mindestens 20 bezahlte Urlaubstage pro Jahr zu. Viele Arbeitgeber gewähren sogar mehr freie Tage als gesetzlich vorgeschrieben. Wie viele Ihnen konkret zustehen, steht in Ihrem Arbeitsvertrag.
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Bundesurlaubsgesetz