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Name des Begriffes: Apostille
Beschreibungen des Begriffes:

Apostille

Eine Apostille bestätigt die Echtheit eines ausländischen Dokuments, etwa einer Geburtsurkunde oder eines Diploms. Behörden in Deutschland erkennen solche Unterlagen oft nur mit dieser internationalen Beglaubigung an. Ausstellen darf sie nur eine zuständige Behörde im Land, in dem das Dokument ursprünglich erstellt wurde.

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