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Name des Begriffes: Anmeldung bei der Meldebehörde
Beschreibungen des Begriffes:

Anmeldung bei der Meldebehörde

Sobald Sie in Rheinland-Pfalz eine Wohnung beziehen, müssen Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen offiziell anmelden. Dafür gehen Sie zum Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung über Ihre Meldeadresse, die Sie später häufig brauchen, zum Beispiel für ein Bankkonto, einen Arbeitsvertrag oder Ihren Aufenthaltstitel. Beachten Sie: Wenn Sie eine Immobilie mieten, benötigen Sie für die Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters. 

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